Sowohl während der Arbeit an der Diss als auch nach deren Abgabe in Vorbereitung auf die Disputatio ist es wichtig, auf dem Laufenden zu bleiben. Aktuelle Rechtsprechung und neue Literatur sollte man im Auge behalten, um diese berücksichtigen zu können. Außerdem kann es auch inspirierend zu sein, mitzubekommen, was links und rechts neben dem eigenen Thema im entsprechenden Rechtsgebiet passiert.
An dem Lehrstuhl, an dem ich promoviert habe, gab es einen “Zeitschriften-Rundlauf“: alle neuen Ausgaben der am Institut abonnierten Zeitschriften wanderten regelmäßig auf den Schreibtisch meines Doktorvaters und dann durch die Büros sämtlicher wissenschaftlicher Mitarbeiter*innen. Auf diese Weise konnte man nach Inhalten schauen, die für die eigene Dissertation relevant waren, und bekam zugleich aktuelle Themen in vielen verschiedenen Rechtsgebieten zumindest grob mit. Es ging nicht darum, sich alle Zeitschriften von vorne nach hinten durchzulesen, vielmehr sind wir vor allem die Inhaltsverzeichnisse durchgegangen.
Die physischen Ausgaben der meisten Zeitschriften haben außerdem neben der eigentlichen Zeitschrift noch einen “Umschlag”, in dem Mini-Beiträge zu ganz aktuellen Themen veröffentlicht werden. Während die eigentlichen Zeitschrifteninhalte häufig mehrere Monate in der Mache sind, werden diese Mini-Beiträge schon wenige Wochen nach der Veröffentlichung (oder Pressemitteilung) eines Urteils gedruckt.
Falls es bei euch am Lehrstuhl diesen Service eines “Zeitschriften-Rundlaufs” nicht gibt, könnt ihr einen ähnlichen Effekt erzielen, in dem ihr in regelmäßigen Abständen, zB einmal monatlich, die aktuellen Zeitschriften in der jeweiligen Bibliothek sichtet. Typischerweise werden die aktuellen Zeitschriften in separaten Fächern aufbewahrt, bevor sie am Ende des Jahres gebunden werden, sodass ihr sie leicht nebeneinander findet. Achtet bei dieser Vorgehensweise aber darauf, euch zu notieren, welche Ausgaben welcher Zeitschriften ihr bereits überflogen habt, damit ihr die gleiche Arbeit nicht doppelt macht. Wer keinen Zugriff auf die physischen Ausgaben hat, kann dasselbe natürlich auch online bei den verschiedenen Datenbanken machen, wobei dort nicht immer auch der “Umschlag” mitveröffentlicht wird.
Eine komfortable Möglichkeit, sich zumindest einen Überblick zu verschaffen, ist auch, Newsletter und Inhaltsverzeichnisdienste einzelner Zeitschriften zu abonnieren. Viele Zeitschriften bieten den Service an, parallel zur Veröffentlichung der jeweiligen Zeitschrift deren Inhaltsverzeichnis per E-Mail zu verschicken. Außerdem haben einige Zeitschriften auch einen Newsletter, in dem nicht nur auf aktuelle Inhalte der jeweiligen Zeitschrift hingewiesen wird, sondern die zusätzlich ähnlich wie in den “Umschlägen” auf ganz aktuelle Rechtsprechung eingehen und zum Beispiel auch auf Neuerscheinungen des jeweiligen Verlags hinweisen. Dass diese Nachrichten im E-Mail-Postfach landen, hat den Vorteil, dass man automatisch darauf aufmerksam wird, aber auch den Nachteil, dass sie schnell zur Ablenkung werden können – hier muss jede*r selbst einen guten Umgang finden.
Neben den klassischen Zeitschriften gibt es auch eine Reihe juristischer Blogs von hoher Qualität, deren Beiträge meist deutlich schneller erscheinen als die gedruckter Zeitschriften. Mitunter sind diese dann auch etwas weniger umfassend – um sich einen schnellen Überblick zu verschaffen, welche aktuellen Inhalte es gibt, reichen sie aber in jedem Fall aus. Auch diese Blogs haben häufig Newsletter und/oder sind auf Social Media – Plattformen vertreten, sodass man ihnen komfortabel folgen kann.
Eine Auswahl solcher empfehlenswerter Blogs habe ich hier zusammengestellt – ich freue mich aufEmpfehlungen und Ergänzungen, um die Liste zu erweitern:
- ZPO-Blog
- Verfassungsblog
- Conflict of Laws (englisch)
- Völkerrechtsblog (englisch)
Eine Übersicht über aktuelle Beiträge vieler juristischer Blogs findet ihr außerdem auf Jurablo.gs.