Nach der Disputatio(n) oder dem Rigorosum muss die Dissertation veröffentlicht werden. Das ist keine Frage der Eitelkeit, sondern eine zwingende Voraussetzung für den Abschluss des Promotionsverfahrens und das Titelführungsrecht. Hintergrund dieser Pflicht ist, dass Wissenschaft nur dann etwas nützt, wenn die Ergebnisse auch verfügbar gemacht werden. Das gilt ganz besonders in den Rechtswissenschaften, in denen der Diskurs und die argumentative Überzeugung eine besondere Rolle einnehmen.

Verschiedene Wege der Veröffentlichung

Wie genau die Veröffentlichung aussehen muss bzw. kann, entnimmt man am besten der jeweiligen Promotionsordnung. Der prestigereichste Weg der Veröffentlichung ist der in einer juristischen Schriftenreihe in den klassischen juristischen Fachverlagen. Hierfür ist in der Regel eine Bewertung der Dissertation mit “summa cum laude” oder “magna cum laude” nötig. Man muss sich für diese Form der Veröffentlichung bewerben, was allerdings relativ wenig Aufwand ist, da in der Regel nur verlangt wird, den Volltext der Dissertation, seinen Lebenslauf sowie ggf. eine kurze Zusammenfassung einzusenden. Bei welcher Reihe bzw. welchem Verlag man sich bewirbt, hängt vor allem vom Thema der Dissertation ab. Hierbei lohnt sich auch ein Gespräch mit Doktorvater*mutter, um eine passende Reihe auszuwählen.

Daneben gibt es auch einige Verlagsdienstleister, die sich auf die kostengünstige Veröffentlichung von Dissertationen spezialisiert haben. Wer im juristischen Fachverlag veröffentlicht, muss damit rechnen, einen Druckkostenzuschuss im mittleren vierstelligen Bereich zahlen zu müssen. Bei den Verlagsdienstleistern kostet die Veröffentlichung meist nur einige hundert Euro. Eine andere Möglichkeit kann sein, die Dissertation selbst zB im Copyshop drucken zu lassen. Schließlich gibt es bei den meisten Fakultäten mittlerweile auch die Möglichkeit, die Dissertation elektronisch zu veröffentlichen, wobei auch dabei meist einige gedruckte Exemplare an die Fakultät abzuliefern sind. Je nach gewähltem Weg muss man der Fakultät mehr oder weniger Druckexemplare zur Verfügung stellen, was man ebenfalls bei den Kosten berücksichtigen muss.

In der Regel hat man für die Veröffentlichung bzw. die Vorlage eines Verlagsvertrags ein Jahr ab der Disputatio(n) oder dem Rigorosum Zeit. Wählt man die Veröffentlichung in einem juristischen Fachverlag oder einem Verlagsdienstleister, kann für die Erlangung des Titelführungsrechts bereits die Vorlage des Veröffentlichungsvertrags genügen, wobei dieses dann unter dem Vorbehalt tatsächlicher Veröffentlichung verliehen wird.

Druckkostenzuschuss(-förderung)

Bei der Veröffentlichung in einem juristischen Fachverlag muss man in der Regel einen sogenannten Druckkostenzuschuss zahlen, der üblicherweise im Bereich von 2.000-5.000 Euro liegt, je nach Verlag, Länge des gedruckten Werks und sonstigen Konditionen. Diese Summe dient dazu, die Veröffentlichung für den Verlag wirtschaftlich rentabel zu machen. Denn er muss neben dem eigentlichen Druck auch Lektorat, Korrektorat und Satz zahlen. Es kann sich durchaus lohnen, mehrere Angebote von verschiedenen Verlagen einzuholen und zu vergleichen.

Wessen Dissertation mit einer guten Note (häufig wird “summa cum laude” verlangt) bewertet wurde, hat gute Chancen, eine Förderung für die Veröffentlichung zu erhalten. Fördersummen schwanken von einigen hundert Euro bis zur fast vollständigen Übernahme der Kosten, wobei ein Selbstbehalt von min. 1.500 Euro des*der Doktorand*in üblich ist. Für die Druckkostenzuschussförderung muss man sich bereits vor dem Druck der Dissertation bewerben. Erforderlich ist in der Regel das Angebot des Verlags, ein Druckkostenvoranschlag (bekommt man vom Verlag), eine Zusammenfassung der Dissertation, der Dissertationstext selbst, ein Lebenslauf sowie gegebenenfalls Formulare des Förderers. Je nach fördernder Institution gibt es bestimmte Fristen für die Bewerbung und es kann einige Monate dauern, bis die Entscheidung gefallen ist. In dieser Zeit kann die Dissertation dann auch nicht gedruckt werden. Daher kann das Bemühen um die Förderung die Veröffentlichung hinauszögern.

Folgende fördernde Institutionen sind mir bekannt (ich freue mich über Hinweise, um die Liste zu erweitern):

Außerdem bezuschussen auch manche Promotionsstipendiengeber die Druckkosten, wenn die Promotion bereits von Ihnen gefördert wurde.

Vorbereitung des Druckwerks

Um die Dissertation drucken zu lassen, muss sie zunächst auf den aktuellen Stand gebracht werden. Je nachdem, wie lange die Abgabe her ist und wie aktuell die Dissertation und alle Quellenangaben zu diesem Zeitpunkt waren, kann das mehr oder weniger Arbeit sein. Ein guter Weg ist, einen Stichtag zu wählen (und im Vorwort zu nennen) und nur solche Literatur und Rechtsprechung noch einzuarbeiten/zu aktualisieren, die bis dahin erschienen sind. Wenn man in einem Verlag veröffentlicht, muss man in der Regel auch einige Anpassung der Formalia vornehmen, zum Beispiel Zitierweise, Sortierung der Literaturliste, Nummerierung der Überschriften. Dafür bekommt man üblicherweise Hinweise des Lektorats, die man dann konkret umsetzen kann. Je nach Verlag und Angebot kann es auch notwendig sein, selbst den Satz vorzunehmen, also die Formatierung des Dokuments.

Neben der Arbeit an der eigentlichen Dissertation ist es auch üblich, ein Vorwort zu verfassen. In diesem kann man seinen Dank all denjenigen ausdrücken, die einen auf dem Weg begleitet haben, zB Doktorvater*mutter, Kolleg*innen, Mentor*innen, Partner*innen, Familienmitglieder, Freund*innen, aber auch Stipendiengeber*innen und sonstige Förderer*innen. Dabei sollte man darauf achten, dass der Text einem gewissen professionellen Standard entspricht und nicht zu persönlich wird. Zudem gibt es auch die Möglichkeit, die Dissertation einer oder mehreren Personen zu widmen, zB “Meinen Eltern”.

Es kann auch erforderlich sein, ein Sachregister zu erstellen, in dem alle wichtigen Schlagworte aufgeführt sind. Diesen Schritt kann man sinnvollerweise erst abschließen, wenn man die Druckfahnen zur Verfügung hat und sich die Seitenzahlen nicht mehr verändern. Ich habe mich bei der Erstellung des Sachregisters an dieser Anleitung des Mohr Siebeck Verlags, in dem meine Dissertation veröffentlicht wurde, orientiert.

Weitere Schritte zur Veröffentlichung

Nachdem die Aktualisierung abgeschlossen, die Formalia angepasst und das Vorwort geschrieben ist, bekommt man vom Verlag oder Verlagsdienstleister eine Druckfahne. Das ist ein Dokument (ausgedruckt oder als PDF), in dem der Text und alle weiteren Inhalte der Dissertation genau so abgedruckt sind, wie sie auch im fertigen Produkt erscheinen. Als Autor*in sollte man die Druckfahne sorgfältig durchgehen. Sinn und Zweck ist es, Fehler zu korrigieren, die beim Setzen entstanden sind, zB Trennungsfehler oder überflüssige Absätze. Dies ist aber auch der letzte Zeitpunkt, um noch eigene kleine Fehler zu korrigieren oder Formulierungen anzupassen. Zudem sollte man auch interne Verweise noch einmal überprüfen. Damit die Kommunikation mit den Verlagsmitarbeitenden reibungslos funktioniert, empfiehlt es sich, die offiziellen Korrekturzeichen zu verwenden. Je nach Verlag sowie Anzahl und Art der Korrekturen kann es auch noch eine zweite oder dritte Druckfahnen-Runde geben, bevor das Dokument final zum Druck freigegeben wird.

Für die Pflichtexemplare, die bei der Fakultät abzugeben sind, können nach der jeweiligen Promotionsordnung zB ein bestimmtes Titelblatt oder ein Lebenslauf erforderlich sein. Diese müssen spätestens in diesem Zeitpunkt ebenfalls fertiggestellt werden.

Für die Bekanntmachungen auf der Verlagshomepage oder im Verlagsprogramm muss man darüber hinaus häufig auch kurze Werbetexte (ggf. auch auf englisch) sowie einen kurzen Lebenslauf verfassen. Da dies Texte sind, die sich wesentlich auf die Wahrnehmung der Dissertation in der Fachöffentlichkeit sowie auf Bestellungen auswirken können, sollte man sich dafür auch ausreichend Zeit nehmen.

Das gedruckte Werk

Wenn all diese Schritte geschafft sind, heißt es nur noch warten, bis man die Dissertation endlich gedruckt in den Händen hält, die Promotion endgültig abgeschlossen ist und man ganz offiziell und dauerhaft den Titel “dr. jur.” trägt.