Wie hast Du Dich auf die Disputatio(n) vorbereitet? Wie hast Du die Thesen ausgewählt? Wie verlief die Disputatio(n) und die Diskussion?


Janett Bachmann: Ich hatte – da ich vorher noch die Examensklausuren geschrieben habe – nur knapp zwei Wochen zur Vorbereitung. Ich habe zunächst den Vortrag vorbereitet.
Thema meiner Promotion war ein Entwurf der Europäischen Kommission aus 2011. 2013 wurde dieser überarbeitet. Die Änderungen entsprachen im Wesentlichen dem, was ich seinerzeit schon moniert hatte. Ich habe die Änderungen erklärt und gewürdigt. Am Ende bestand mein Vortrag aus neun Seiten Stichpunkten. Ich bin den Vortrag mehrfach durchgegangen, so dass ich ihn nahezu frei halten konnte.

Der Vortrag dauerte am Ende rund 40 Minuten. Danach stellte die Prüfungskommission hierzu Fragen. Im Anschluss folgten Fragen im Allgemeinen zum internationalen Familienrecht und IPR und auch ein bisschen Europarecht. Zum Schluss wurde ich strafrechtlich zur ärztlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB) und den rechtfertigenden Notstand (§ 34 StGB) geprüft. Meine Verteidigung fand unmittelbar nach dem Germanwings Unglück statt. Eine Rechtfertigung nach § 34 StGB wurde damals diskutiert. Die gesamte Verteidigung dauerte gut zwei Stunden.


Felix Berner: Da ich zu diesem Zeitpunkt bereits im Referendariat war, hatte ich nicht viel Zeit, mich vorzubereiten. Das ist, denke ich, bei einer Disputation auch nicht erforderlich, wenn nicht zu viel Zeit zwischen Abschluss der Arbeit und der Disputation vergeht. Man hat so viel Zeit mit dem Thema verbracht, dass man Fragen zu dem Thema beantworten kann. Wichtig ist selbstverständlich der Vortrag. Hier bietet es sich meiner Erfahrung nach an, vor der Disputation die Thesen der Dissertation bereits an einer anderen Universität vorzustellen.

Meine Disputation und die dazugehörige Diskussion verliefen sehr angenehm.

Wie bist du dazu gekommen, Deine Thesen an einer anderen Universität vorab vorzustellen?

Soweit ich mich noch erinnern kann, hatte ein ehemaliger Habilitand unserer Fakultät mich auf die Vortragsreihe von Prof. Weller an der Universität Heidelberg hingewiesen. Daraufhin hatte ich mich einfach mit einer Kurzzusammenfassung sowie Kurzlebenslauf beworben.


Christopher Czimek: Ich hatte bereits in einem Fazit-Kapitel die wesentlichen Thesen meiner Arbeit zusammengefasst, so dass ich zu diesem Zeitpunkt keine gesonderten Thesen mehr herausarbeiten musste. Ausgewählt habe ich sie zuvor anhand der Kapitel. Ich habe mir bei jedem Kapitel die Frage gestellt, welche Kernaussage ich dort treffen will bzw. (hoffentlich auch) treffe.

Die Vorbereitung auf die Disputatio bestand im Wesentlichen aus der Vorbereitung des Vortrags sowie des Auffrischens dessen, was ich geschrieben hatte. Zwischen Einreichung und Disputatio lag gut ein Dreivierteljahr. Auch wenn man selbst Autor der Zeilen ist, ist die Vergessenskurve doch höher als man zunächst vermuten würde.

Die Disputatio selbst habe ich dann als entspanntes Fachgespräch über meine Arbeit empfunden. Die Fragen der Prüfer im Rahmen der Diskussion wurden so gestellt, dass ich meine Positionen gut präsentieren und ausführen konnte. Die Zeit verging wie im Flug.

Lediglich eine Frage zu meiner persönlichen Position als Wissenschaftler zur Rechtsgutstheorie traf mich etwas unvorbereitet. Im Nachgang versicherte der Prüfer mir, er sei nach seinem diesbezüglich kritischen Gutachten davon ausgegangen, ich wartete nur auf die Frage. Dies war jedoch nicht so – was im Nachhinein bei nochmaliger Lektüre des Gutachtens wohl tatsächlich angebracht gewesen wäre.


Anna Maria Ernst: Für meine Disputation habe ich einen Vortrag von 20 Minuten vorbereitet, in dem ich die verschiedenen Facetten meiner Arbeit vorgestellt habe. Mit meinen Thesen habe ich versucht, die Schwerpunkte, die ich in meiner Arbeit gesetzt hatte, herauszustellen. Meine Disputation begann mit meinem Vortrag, anschließend haben mein Erstkorrektor und meine Zweitkorrektorin einige Fragen gestellt.


Anton Geier: Die Vorbereitung auf die Disputatio war nicht allzu aufwändig. Der Vortrag sollte recht kurz sein und hier habe ich meine Kernthesen aus der Dissertation präsentiert. Ansonsten habe ich versucht, die Fragen der Prüfungskommission vorherzusehen. Das war erfolglos aber nicht weiter schlimm. Erst- und Zweitgutachter waren sich bei der Note einig, sodass auch die Disputation harmonisch verlief und ich – zumindest meinem Gefühl nach – nicht viel zu verlieren hatte.


Susanne Gössl: Um ehrlich zu sein, erinnere ich mich nicht mehr genau. Ich habe die Arbeit gelesen und versucht, die wichtigsten Thesen herauszufiltern und in einen Kurzvortrag umzumünzen. Im Nachhinein würde ich sagen, dass ich wahrscheinlich einen ziemlich langweiligen Vortrag gehalten habe, aber ich bin mir auch nicht sicher, ob ich irgendetwas anders machen würde und wenn, was.


Scarlett Jansen: Für die Disputatio habe ich das Manuskript noch einmal gelesen und die wichtigsten Thesen ausgewählt. Außerdem habe ich mir die Anmerkungen der Gutachter angesehen und mir mögliche Verteidigungen gegen ihre Argumente überlegt. Nach einem Vortrag von zwanzig Minuten wurden mir auch tatsächlich Fragen gestellt, die auch zur schriftlichen Arbeit angemerkt worden waren.


Andreas Krebs: Ich habe meine Arbeit nochmals sehr intensiv durchgearbeitet. Da meine Kernthesen ungefähr den Ergebnissen der Hauptkapitel entsprachen, habe ich diese ausgewählt und zusammenfassend dargestellt. Disputation u. Diskussion verliefen sehr angenehm, man hatte zu keiner Zeit das Gefühl, dass die Arbeit noch irgendwie auf der Kippe steht. Es war einfach ein sehr angenehmes Gespräch auf Augenhöhe.


Verena Roder-Hießerich: Ich habe einen kurzen prägnanten Vortrag zu meinem Thema vorbereitet und mich auf eine aktuelle Entscheidung gestützt, anhand derer ich mein Thema vorgestellt habe. Es lief alles sehr entspannt und freundlich. Der anwesende Professor aus dem Arbeitsrecht hat eigene Überlegungen in den Raum gestellt und wir haben diskutiert, ob sich meine Untersuchung übertragen lässt.


Anne Sanders: Ich hatte bereits an das Ende meiner Arbeit Thesen gestellt und mir überlegt, welche die wichtigsten sind. Die konnte ich dann einfach übernehmen. An die Disputation erinnere ich mich nicht mehr so gut. Jedenfalls war die Diskussion recht angenehm und ich war schrecklich aufgeregt.


Mareike Schmidt: Bei mir an der Fakultät war im Rahmen der Verteidigung kein Vortrag zu halten, sondern die Kommission hat direkt mit Fragen angefangen. Vorbereitet habe ich mich insofern nur dadurch, dass ich versucht habe, mir meine Arbeit noch einmal so gut wie möglich zu vergegenwärtigen. An den Ablauf der Prüfung kann ich mich im Detail nicht mehr erinnern. Insgesamt war die Atmosphäre in jedem Fall freundlich. Einmal hat mich eine Frage allerdings ziemlich aus dem Konzept gebracht, weil ich einen Moment lang dachte, da hätte der Prüfer eine Schwachstelle entdeckt, die meinen ganzen Vorschlag zum einstürzen brachte. Glücklicherweise konnte ich aber die Ruhe bewahren – und nach einer gefühlten Ewigkeit fiel mir dann ein, dass und wie ich diesen Punkt bedacht hatte.


Rick Sprotte: Für die Disputation habe ich mich mit den Gutachten der Guterachter*innen vorbereitet. Ich habe wesentliche Kritikpunkte aufgegriffen und im Rahmen einer Gesamtvorstellung meiner Arbeit herausgegriffen und bin darauf eingegangen. Das geschah im Rahmen eines halbstündigen Vortrages, den ich unterstützt durch eine Powerpoint-Präsentation hielt. Im anschließenden Gespräch gingen meine Gutachter*innen auf kritische Punkte auch nochmals ein und ich musste meine Thesen der Arbeit dementsprechend verteidigen.


Sabine Vianden: Kurz vor meiner Disputatio wurde das Gesetz zum ersten Mal evaluiert. Mit diesem Bericht habe ich mich natürlich in Vorbereitung auseinandergesetzt. Die Thesen habe ich gewonnen, indem ich mein Fazit solange reduziert habe, bis für mich nur noch die Kernaussagen stehengeblieben sind. In der Disputatio selbst habe ich zunächst meine Thesen vorgestellt. Im Anschluss haben die Mitglieder der Prüfungskommission jeweils 2-3 Fragen gestellt, die zum Teil nachfragender Natur waren. Manche Fragen bezogen sich aber auch darauf, was meine persönliche Einschätzung ist, welche Auswirkungen das Gesetz für die Arbeitswirklichkeit in kleinen und großen Betrieben hat.


Anonym: Ich habe mit Promovierten gesprochen, wie deren Disputationen abliefen und habe meinen Doktorvater gefragt, was ich zu erwarten hätte. Ich dachte, die Disputatio sei mehr oder weniger eine Formsache, da mein Doktorvater die Arbeit ja mehrmals gelesen hatte, der Gliederung zugestimmt hatte und auch die finale Abgabe nicht blockiert hat. Das sahen mein Doktorvater und der Zweitkorrektor allerdings anders. Ich habe zwischendurch solche Dinge gesagt wie, dass mein Doktorvater ja diese und jene Ansicht teile, was wohl Fehleinschätzungen waren. Sie schienen von meinen Thesen nicht sonderlich überzeugt zu sein und haben mich ziemlich gegrillt. Der fachfremde Prüfer hat nur eine Höflichkeitsfrage gestellt, die ich eigentlich schon beantwortet hatte und das habe ich dann für ihn nochmal mit anderen Worten wiederholt.


Hier geht es weiter zur nächsten Frage: Wie lange hat es von der Disputatio zur Veröffentlichung gedauert? Wie verlief der Veröffentlichungsprozess?

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