Zu welchem Thema hast Du promoviert? An welcher Hochschule? Wann begann und endete Deine Promotionsphase? (Was machst Du heute?)


Janett Bachmann: Ich habe zu dem Erstentwurf der europäischen Güterrechtsverordnungen (u.a. Verordnung (EU) 2016/1103 des Rates vom 24. Juni 2016 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des ehelichen Güterstands) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg promoviert. Meine Promotion begann im Januar 2012. Im März 2015 war die Verteidigung. Ich habe die Promotion vor dem Referendariat begonnen und dann unmittelbar nach den Klausuren zum zweiten Staatsexamen mit der Verteidigung beendet. Heute bin ich Rechtsanwältin in der Prozessrechtsabteilung von Osborne Clarke in Köln und wechsele demnächst zu einer anderen englischen Großkanzlei nach München.


Christopher Czimek: Verbot privater Jugendpornographie – Untersuchung zu § 184c StGB unter besonderer Berücksichtigung von privaten Schriften

Rheinische Friedrich-Wilhelms Universität Bonn

Vor dem Referendariat, in unmittelbarem Anschluss an das erste Staatsexamen.

Im Januar 2021 habe ich mein zweites Staatsexamen absolviert. Seit März 2021 arbeite ich als Rechtsanwalt im Wirtschaftsstrafrecht in der bundesweit tätigen Strafrechtsboutique „Kraft“ in Mönchengladbach.


Felix Berner: Kollisionsrecht im Spannungsfeld von Kollisionsnormen, Hoheitsinteressen und wohlerworbenen Recht – Eberhard Karls Universität Tübingen – Meine Promotionsphase begann nach dem ersten Staatsexamen (Juli 2015) und endete mit meiner mündlichen Prüfung im Juni 2017.  Die Arbeit habe ich vor dem Referendariat geschrieben, die mündliche Prüfung hatte ich nach Beginn des Referendariats. – Ich bin nach dem Referendariat wieder zurück an der Universität Tübingen und bereite einen Antrag auf Beginn einer Habilitation vor.


Anna Maria Ernst: Ich habe im Medizinrecht promoviert. Mein Thema heißt „Rechtsfragen der Systemmedizin“.

Universität zu Köln

Ich habe Anfang 2016 mit der Promotion begonnen, meine Disputation hat im Dezember 2019 stattgefunden, nachdem ich meine Arbeit im April 2019 eingereicht habe. Mein Referendariat habe ich im September 2018 aufgenommen.

Ich habe im November 2020 mein Referendariat abgeschlossen und werde ab März 2021 als Richterin in der ordentlichen Gerichtsbarkeit arbeiten.


Anton Geier: Mein Promotionsthema lautete „Internationales Privat- und Verfahrensrecht in föderalen Systemen“. Konkret habe ich kollisions- und verfahrensrechtliche Anerkennungspflichten in der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika rechtsvergleichend untersucht.

Sie begann unmittelbar im Anschluss an mein erstes Examen und endete vor Beginn meines Referendariats.


Susanne Gössl: Das Thema lautete „Internetspezifisches Kollisionsrecht? Anwendbares Recht auf die Veräußerung virtueller Gegenstände“ und untersucht aus kollisionsrechtlicher Perspektive die Übertragung von digitalen (oder „virtuellen“) Gegenständen im Online-Kontext. Ich habe an der Universität zu Köln bei Herrn Professor Mansel promoviert. Meine Promotionsphase begann faktisch schon während der Examensvorbereitungszeit, d.h. 2008/2009, da ich damals angefangen habe, das Thema zu überlegen. Effektiv an dem Thema gearbeitet habe ich von Ende 2010 bis Ende 2011, die Disputation war Mitte 2013 und die Titelführungsbefugnis habe ich seit 2014 (genaueres wird in den nächsten Fragen erläutert). Ich habe nach einen LL.M. und vor dem Referendariat promoviert, die beiden Gutachten haben sich dann aber verzögert, weswegen ich die Disputation während des Referendariats hatte. Heute bin ich Akademische Rätin und Habilitandin an der Universität Bonn.


Nadja Harraschain: Zu Multiple Proceedings in Investor-State Dispute Settlement. Dabei habe ich mich mit der Besonderheit im internationalen Investitionsschutzrecht auseinandergesetzt, dass auf Grundlage verschiedener bi- und multilateraler Investitionsschutzabkommen mehrere Glieder einer Investitionskette unmittelbar Ansprüche gegen einen Staat geltend machen können, obwohl die Klagen im Kern immer ein und dieselbe Handlung des Staats gegen ein Unternehmen betreffen.

Im Gegensatz zum herkömmlichen nationalen Gesellschaftsrecht, in dem der Investor in der Regel darauf beschränkt ist, den Wertverlust seiner Unternehmensanteile mittelbar durch eine Klage des von der Maßnahme unmittelbar betroffenen Unternehmens wiederherzustellen, besteht hier für den Staat das reelle Risiko, sich in derselben Sache mehrfach verteidigen zu müssen. Hieraus ergeben sich insbesondere wiederum das Risiko widersprüchlicher Entscheidungen sowie unauflösliche Widersprüche bei der Schadenskompensation.

In meiner Arbeit habe ich schwerpunktmäßig untersucht, ob und inwieweit sich das Risiko multipler Verfahren im Rahmen des aktuellen Rechts minimieren lässt und was ggf. vonnöten wäre, um das Risiko noch weiter zu verringern.

Meine Promotionsphase begann im Anschluss an mein erstes Staatsexamen und endete mit meinem Kolloquium kurz vor Beginn meines Referendariats.

Heute bereite ich mich auf meine schriftlichen Prüfungen für das zweite Staatsexamen vor. Außerdem bin ich Gründerin und Geschäftsführerin von breaking.through.


Scarlett Jansen: In meiner Dissertation ging es um „Forschung an Einwilligungsunfähigen“. Ich habe darin strafrechtliche und verfassungsrechtliche Perspektiven der medizinischen Forschung an solchen Personen beleuchtet, die selbst nicht einwilligen können, insbesondere Kinder, Notfallpatienten und Alzheimer-Erkrankte und mich gefragt, ob solche Forschung auch dann möglich ist, wenn sie den Personen selbst nicht mehr zugute kommen kann, weil sie fremdnützig ist.

An der Uni Bonn.

Ich habe schon während des letzten Semesters des Studiums nach einem Thema gesucht und einen Antrag auf ein Stipendium gestellt. Unmittelbar im Anschluss an das Studium habe ich promoviert und während dieser Phase meine Tochter bekommen. Die Promotionsphase dauerte bei mir knapp zwei Jahre. Daraufhin habe ich das Referendariat gemacht.

Weil mir das Forschen und Lehren so viel Spaß gemacht hat, habe ich beschlossen, weiterhin an der Uni bleiben zu wollen. Nach dem Referendariat habe ich demnach mit meiner Habilitation begonnen und bin damit noch nicht fertig.


Andreas Krebs: Ich habe zur Frage der völkerrechtlichen Anerkennung von Staaten promoviert, insbesondere, ob die Anerkennung deklaratorische oder nicht doch vielmehr konstitutive Wirkung für die Herausbildung der Staatlichkeit entfaltet.

Ich habe an der Universität zu Köln am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht (Prof. Dr. Burkhard Schöbener) promoviert.

Meine Promotionsphase begann unmittelbar nach der Ersten Staatsprüfung. Allerdings habe ich dann noch einen LL.M. eingeschoben und im Anschluss daran weiter promoviert. Anders als geplant hat sich das ganze Vorhaben dann noch bis in das Referendariat gezogen (nicht empfehlenswert!).

Heute arbeite ich als Rechtsanwalt im Bereich Corporate / M&A bei der Kanzlei Oppenhoff in Köln. – Klassisches Völkerrecht also.

Empfindest du es als Problem (oder wirst du manchmal vielleicht darauf angesprochen), dass du jetzt etwas ziemlich anderes machst? Hast du dir vor oder während der Promotion darüber Gedanken gemacht, dass du in einem Themenkreis promovierst, der später nur in ganz ausgewählten Berufen für die praktische Arbeit relevant ist?

Im Gegenteil: Mir war von Beginn an bewusst, dass die Möglichkeiten völkerrechtlich zu arbeiten sehr begrenzt sein würden. Ich habe mich allerdings nur von meinem Interesse und meiner Neugierde leiten lassen und bin während der ganzen (akademischen) Ausbildung zweigleisig gefahren. In der Uni habe ich völkerrechtlich gearbeitet und nebenher in verschiedene wirtschaftsrechtliche Themengebiete reingeschnupppert.


Verena Roder-Hießerich: Methodik des EuGH im Urheberrecht

2011 bis Sommer 2015, nach dem Referendariat.


Anne Sanders: „Statischer Vertrag und dynamische Vertragsbeziehung – Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle von Gesellschafts- und Eheverträgen“, erschienen im Gieseking-Verlag, Bielefeld 2008 mit einem Druckkostenzuschuss der Johanna und Fritz Buch Gedächtnisstiftung, ausgezeichnet mit dem Erhardt-Imelmann Preis der Universität zu Köln 2008.

Universität zu Köln

Beginn der Promotionsphase: Januar 2003 bis Juli 2005, dann noch einmal September bis November 2006 zur Überarbeitung. Disputation im Mai 2007

Ich habe vor dem Referendariat promoviert. Die Idee, erstmal das Referendariat zu machen, kam mir gar nicht. Ich hatte damals Aussicht auf eine Stelle an der Universität bei Frau Dauner-Lieb und wollte die auch wahrnehmen. Das Referendariat habe ich gemacht, als ich aus England zurückkam, 2006 bis 2008.


Mareike Schmidt: Der Titel meiner Dissertation lautet „Produktrückruf und Regress“. Es handelt sich um eine rechtsvergleichende Arbeit (Deutschland/Schweiz) zur Pflicht eines Warenherstellers, gefährliche Produkte zurückzurufen, und zu seinen Möglichkeiten, von dem Zulieferer, dessen Produkt für die Gefährlichkeit des Endprodukts verantwortlich ist, Regress zu verlangen (nach deuschem BGB, schweizerischem Obligationenrecht und internationalem UN-Kaufrecht).

Universität Basel, Schweiz

Herbst 2008 bis Herbst 2012, vor dem Referendariat.

Ich bin Inhaberin einer Juniorprofessur für Zivilrecht und rechtswissenschaftliche Fachdidaktik an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg (seit 2016).


Rick Sprotte: Das Thema meiner Arbeit war das der Sachaufklärung in der zivilprozessualen Zwangsvollstreckung vor dem Hintergrund mangelnder unionsrechtlicher Regelungen auf diesem Gebiet.

Ich habe an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena promoviert, wo ich auch studierte.

Ursprünglich begann ich meine Promotion mit einem anderen Thema im Oktober 2014, direkt nach dem Abschluss des 1. Staatsexamens im Sommer 2014. Mit der Suche nach einem neuen Thema, das ursprüngliche hatte die Europäische Kommission mehr oder minder obsolet werden lassen, begann ich im März 2015. Im November 2019 habe ich meine Doktorarbeit verteidigt.

Ich bin seit Anfang 2020 Projektkoordinator für internationale Hochschulpartnerschaften sowie Cotutelle-Verfahren und damit in Zusammenhang stehende Vertragsangelegenheiten an der Stabstelle Internationales der Universität Leipzig. Ich wollte nach der Dissertation zunächst etwas Abstand gewinnen und Arbeitserfahrung im Bereich der Projektkoordination sammeln. Unter Umständen gehe ich aber auch noch ins Referendariat.


Sabine Vianden: Gleiches Entgelt für gleiche und gleichwertige Arbeit: Ein Prinzip und seine rechtliche Durchsetzung auf Grundlage des Entgelttransparenzgesetzes

Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Ich habe im August 2016 mit der Recherche begonnen, das war ganz kurz nachdem ich den Schwerpunkt an der Uni abgeschlossen hatte. Den staatlichen Teil der ersten Prüfung habe ich schon im Januar 2016 abgeschlossen. In der Endphase der Promotion (nur noch Korrekturlesen und Fußnoten) habe ich im Dezember 2018 das Referendariat begonnen. Final eingereicht habe ich meine Dissertation dann Ende Februar 2019.

Ich befinde mich in der Wahlstation beim Landesarbeitsgericht Köln.


Anonym: Ich habe vor dem Referendariat promoviert und direkt nach dem 1. Examen angefangen und die Diss während des Referendariats beendet.


Bianca von Dr-Jur.net: Ich promoviere im Internationalen Zivilprozessrecht, genauer gesagt zur Brüssel Ia-VO, an der Universität Bonn. Ich habe Ende 2016 direkt nach dem Studium (parallel mit dem letzten Semester eines zusätzlichen Bachelor-Studiums in Law and Economics) mit der Promotion angefangen und bin heute noch dabei.


Hier geht es zur nächsten Frage: Wie lief Deine Promotion ab? Wann hast Du mit Themensuche begonnen, wann hattest Du das Thema gefunden und festgelegt, wann hast Du Deine Schriftfassung final abgegeben, wann war die Disputatio/Rigorosum? Und welche wichtigen Zwischenschritte gab es dazwischen?