Wie bist Du auf Dein Thema gekommen? Wie sah die Ausgangsfassung Deines Themas aus und wie entwickelte es sich im Laufe der Promotion?

Janett Bachmann: Bereits zu Beginn des fünften Semesters habe ich mich für das Internationale Privatrecht (IPR) als Schwerpunkt entschieden. Die Vorlesungen waren immer sehr schwach besucht, oftmals waren wir nur eine Hand voll Studenten. Das, was jedoch unterrichtet wurde, fand ich sehr spannend. Daher stand für mich schnell fest, dass ich meinen Schwerpunkt im IPR mache und dann später auch in diesem Bereich promoviere. Da ich meine Schwerpunktbereichsarbeit seinerzeit über die Rom III-Verordnung (anwendbares Recht auf Scheidungen) geschrieben habe, war es denklogisch, dass ich mich dann für die europäische Erbrechtsverordnung oder die geplante Güterrechtsverordnung entscheide („better the devil you know“). Da Güterrecht besser zu Scheidungen passte, habe ich mich dann gegen das Erbrecht entschieden. Nachdem ich zwei Wochen nach der Themenfindung bereits viele Unterlagen zusammen hatte, nahm ich mir ein weißes Blatt Papier und einen Stift. Ich schrieb meine Gliederung – so wie sie mir in dem Augenblick sinnvoll erschien – handschriftlich runter. Ich besprach die Gliederung gleich danach mit meiner Doktormutter. Sie ergänzte lediglich einen weiteren Punkt. Die Gliederung behielt ich – bis auf redaktionelle Änderungen – bis zum Schluss bei.


Felix Berner: Ich hatte mich zunächst mit verschiedenen anderen (kollisionsrechtlichen) Themen beschäftigt und mit meinem Doktorvater besprochen, der mir sehr geholfen hat, meine schlechten ersten Themenideen zu verwerfen und mir Anregungen für Themenfelder gegeben, in die ich mich einlesen konnte. Aus einem dieser Themenfelder konnte ich die Anregung für mein Thema gewinnen. Der Titel und meine Kernthesen haben sich seit der Exposé-Phase nicht mehr geändert.


Anna Maria Ernst: Bei meinem Promotionsthema handelte es sich um ein interdisziplinäres Forschungsprojekt das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert wurde. Der damalige akademische Rat des Lehrstuhls hat mich auf die Systemmedizin und das Drittmittelprojekt aufmerksam gemacht.

Inwiefern hat es deine Promotion beeinflusst, dass Du im Rahmen eines interdisziplinären Forschungsprojekt gearbeitet hast?

Im Rahmen eines interdisziplinären Forschungsprojektes zu promovieren habe ich als sehr gewinnbringend erfahren. Der regelmäßige Austausch mit Wissenschaftlern anderer Disziplinen hat mir dabei geholfen über „meinen Tellerrand hinaus zu blicken“ und auch einmal für Juristen ggfs. ungewöhnliche Perspektiven einzunehmen. Die oftmals intensiven Diskussionen haben häufig Impulse für meine Arbeit gegeben. Der Gedanke, dass ich mit meinem Promotionsprojekt “nicht allein bin”, sondern andere Wissenschaftlicher sich ebenfalls mit dieser Thematik befassen (wenn auch nicht aus juristischer Perspektive) hat mir Kraft und Sicherheit zugleich gegeben.


Anton Geier: Für mich war früh klar, dass ich im Bereich des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts promovieren wollte. Ich bin familiär und von meinem Lebensweg her international geprägt. Das Aufeinandertreffen unterschiedlicher Rechtsordnungen und Rechtskulturen hat mich schon im Studium fasziniert. Das genaue Thema ergab sich in engem Austausch mit meinem Doktorvater, der selbst eine enge persönliche Bindung zu den USA hat.

Am Titel und an der Ausrichtung der Untersuchung hat sich im Laufe der Zeit erstaunlicherweise nichts Grundlegendes geändert. Zwischendurch hatte ich erwogen, auch das internationale Verwaltungsrecht mit einzubeziehen, dies aber dann verworfen. Mit der Zeit habe ich innerhalb des Untersuchungsgegenstands immer wieder neue Thesen aufgestellt und sie kritisch überprüft. Die Grundfrage blieb aber stets erhalten: Wieso sind in der EU immer mehr Pflichten zur Anerkennung von Urteilen und Rechtslagen zwischen den Mitgliedstaaten zu beobachten und in den USA zwischen den Bundesstaaten immer weniger, obwohl doch die USA „ein richtiger Staat“ sind und die EU ein vergleichsweise loses föderal gegliedertes System ist?

Um eine Promotion in guten und in schlechten Zeiten durchzustehen, bedarf es einer gewissen Leidenschaft für das Thema. Mich reizte zum einem das weite Blickfeld des Vergleichs zweier komplexer föderaler Systeme und zum anderen die rechtspolitische Dimension, die mich lehrte, scheinbar zwingende Grundannahmen meiner juristischen Ausbildung im Lichte anderer Wertungen in den USA als eine von mehreren legitimen rechtspolitischen Entscheidungen zu begreifen (z.B. die Aussage: „Es ist immer gut, wenn nur die Gerichte eines Staates zuständig sind und keine parallelen Gerichtsverfahren über denselben Streitgegenstand geführt werden.“).


Susanne Gössl: 2008 nahm ich an einem Seminar teil, das sich mit digitalen Gütern und ihrer zivilrechtlichen Einordnung beschäftigte. Seitdem wusste ich, in welchem thematischen Feld ich promovieren wollte.

Ursprünglich hatte ich den Eindruck, das Kollisionsrecht müsste in Online-Konstellationen zumindest teilweise überholt werden und ich dachte mir, dass die Transaktionen über unkörperliche Gegenstände gut geeignet sind, die Probleme des Onlinehandels aufzuzeigen. Es ging mir weniger um das Verpflichtungsgeschäft als vielmehr auch die dingliche Seite. Während der Arbeit habe ich immer stärker festgestellt, dass meine Ausgangsthese nicht unbedingt zutrifft. Am Ende kam ich dann zum Ergebnis, dass das Kollisionsrecht nicht zwangsläufig reformiert werden muss, sondern die juristischen Probleme vor allem im Sachrecht liegen, das wiederum Ausgangspunkt des Kollisionsrechts ist. Dieses Ergebnis war etwas überraschend, weil ich meine eigene Ausgangsthese am Ende widerlegt habe.


Nadja Harraschain: Das war aus meiner Sicht ein nervenaufreibendes Thema. Ich hatte nie vor, lange nach einem Thema zu suchen. Entsprechend habe ich mich schnell dankbar auf einen Themenvorschlag meiner Doktormutter eingelassen und mich begeistert in die Arbeit gestürzt.

Nach einigen Monaten stellte ich aber fest, dass eine Schweizer Juristin gerade eine Doktorarbeit zu dem Thema veröffentlicht hatte, deren Grundaufbau weitgehend identisch mit meinem geplanten Aufbau war. Darüber hinaus hatten wir beide eine rechtsvergleichende Untersuchung derselben vier Rechtsordnungen ins Zentrum unserer Arbeit gestellt. Auch sie hatte ihre Arbeit auf Englisch verfasst. Daraufhin verlor ich erst mal die Motivation für das Thema.

Nach einer Reevaluierung entschied ich mich, am Thema dran zu bleiben, den Fokus aber von der Handelsschiedsgerichtsbarkeit auch auf die Investitionsschiedsgerichtsbarkeit auszuweiten. Während meiner Arbeit wurde dann immer deutlicher, dass beides zu untersuchen den Rahmen einer Doktorarbeit bei weitem gesprengt hätte. Also entschied ich mich letztlich, mich nur noch auf die Investitionsschiedsgerichtsbarkeit zu konzentrieren. Dafür musste ich das Thema allerdings wiederum ausweiten.

Letztlich hat sich alles wunderbar gefügt. Nichtsdestotrotz ist es eine Ironie der Geschichte, dass zu dem letzlich von mir gewählten Thema während meiner Promotion zahlreiche Doktorarbeiten erschienen sind.


Scarlett Jansen: Im Schwerpunktseminar habe ich mit der hypothetischen Einwilligung im Strafrecht ein Thema aus dem Medizinstrafrecht behandelt, das mir sehr gut gefallen hat. Daher fragte ich Prof. Böse bei einem persönlichen Gespräch, ob er aus diesem Bereich nicht ein Thema für mich wüsste. Tatsächlich hatte er mit dem späteren Thema eine Idee, die mich augenblicklich fasziniert hat. Ich habe mir dann zunächst etwas Literatur dazu angeschaut und ihm bald darauf gesagt, dass ich das Thema gerne nähme. Das Thema hat sich im Laufe der Zeit kaum geändert. Allerdings hat der verfassungsrechtliche Teil doch mehr Raum eingenommen als ursprünglich geplant und mein Ergebnis war anders als ich ursprünglich dachte.


Andreas Krebs: Das Thema selbst hat sich im Verlauf der Promotion nicht mehr so sehr geändert. Was sich sehr wohl änderte war die Struktur der Arbeit und ergänzende Aspekte, die ich nach vielen wertvollen Gesprächen mit meinem Doktorvater noch aufgenommen habe. Insofern kann man schon sagen, dass sich der Charakter der Arbeit und die Akzentuierung der Argumente während der Promotionsphase geändert hat.


Verena Roder-Hießerich: Mein Doktorvater hatte das Thema „Reverse Engineering“ angeregt, dies entsprach allerdings nicht meinen Interessen. Das Thema hat sich dann während der Arbeitszeit am Lehrstuhl ergeben, mein Doktorvater forschte in Richtung „Werkbegriff“ und hat eine Kommentierung dazu verfasst. Für den Kommentar haben wir sehr viel EuGH-Rechtsprechung gesichtet und besprochen. Daraus hat sich der Wunsch entwickelt, die Behandlung des EuGH des Werkbegriffs zu bearbeiten. Letztlich ist das Thema viel allgemeiner geworden und ich habe die gesamte Rechtsprechung ausgewertet und viele Aspekte, nicht nur den Werkbegriff untersucht. Daraus wurde dann der Verlagstitel „Die Methodik des EuGH im Urheberrecht“.


Anne Sanders: Ich habe das Thema nicht gesucht, sondern meine Doktormutter, Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb, schlug es mir mit den Worten vor: „Das ist das dogmatisch Spannendste was ich an Themen haben.“ Das Thema hat sich während der Arbeit daran eigentlich nicht sehr verändert, außer, dass Aspekte der ökonomischen Analyse des Rechts einbezogen wurden. Es war mir immer klar, dass es ein tolles, spannendes Thema ist. Zweifel hatte ich immer nur daran, ob ich dem Thema gewachsen sein würde.

Von außen betrachtet kann man anmerken, dass damals die Inhaltskontrolle von Eheverträgen stark diskutiert wurde und ich dazu eine Menge Aufsätze schreiben konnte. Das gab mir Publikationserfahrung und machte mich unter Familienrechtlern bekannt. Im Gesellschaftsrecht war das nicht in gleichem Maße der Fall.

Das einzige, was sich wirklich verändert hat, ist der Titel der Arbeit. Der Untertitel war als Thema immer klar, schwierig war nur, einen Obertitel zu finden, der die Gemeinsamkeiten der drei Themen Eheverträge, Gesellschaftsverträge und Kontrolle von Dauerschuldverhältnissen unter eine Klammer bringen konnte. Den Obertitel habe ich an einem netten Abend mit Hilfe von Prof. Dr. Michael Hassemer gefunden.


Mareike Schmidt: Die Idee zu dem Thema entstand im Rahmen der Arbeit an einem Gutachten mit meiner Doktormutter. Ich glaube, es ist – erstaunlicherweise, würde ich rückblickend sagen – über die Bearbeitungszeit ziemlich konstant geblieben.


Rick Sprotte: Das endgültige Thema meiner Promotion habe ich mir selbst erarbeitet, indem ich Aufsätze zu verschiedensten Themen las, die mich schon während der Studienzeit auf dem Gebiet des IPR/IZVR interessierten. Ausgehend vom umfassenden Thema des einstweiligen Rechtsschutzes kam ich zur zivilprozessualen Zwangsvollstreckung und von dort zur überaus wichtigen Problematik der Sachaufklärung im Rahmen der Einzelzwangsvollstreckung. Der Weg war also nicht vorgezeichnet, sondern kristallisierte sich durch das Studium unzähliger Aufsätze und Beiträge nach und nach heraus. Am Ende war es eine Bauchentscheidung für diese spezielle Thematik. Ich war überzeugt, dass das Thema wiederbelebt werden sollte und neueste Erkenntnisse und Ideen verfasst werden müssen. Ein etwas langwieriger Prozess, aber am Ende stand ich damit voll und ganz vor und hinter dem Thema.


Sabine Vianden: Mein Thema hatte mein Doktorvater ursprünglich einer Kollegin vorgeschlagen, die dann ein anderes Thema gewählt hatte. Mich hat zum einen der AGG-Bezug gereizt und zum anderen, dass es sich zu Beginn noch um ein nicht abgeschlossenes Gesetzgebungsverfahren gehandelt hat. Das barg natürlich das Risiko, dass das Vorhaben letztlich nicht geltendes Recht wird. Andererseits konnte ich „live“ die Entwicklung der Referentenentwürfe und Ausschussanhörungen mitverfolgen. Das war spannend und die Arbeit hat regelmäßig neue Impulse erhalten. Im Prinzip sind die Fragestellungen – abgesehen von Details – aber die ganze Zeit gleichgeblieben. Zwischendurch habe ich die Reihenfolge der Kapitel verändert.


Anonym: Mein Doktorvater hat mir mein Thema vorgeschlagen und es blieb dann unverändert. Ich hatte mich noch nicht eine Minute in meinem Leben vorher mit dem Rechtsgebiet beschäftigt, fand aber, dass der Themenvorschlag spannend klang und habe mich dementsprechend eingearbeitet.


Bianca von Dr-Jur.net: In einer Schwerpunktsvorlesung haben wir über drei EuGH-Urteile gesprochen, in denen es um Multiple Erfüllungsorte im Rahmen des Vertragsgerichtsstands geht. Diese Urteile schienen mir nicht wirklich ein kongruentes System darzustellen und diese Kongruenz wollte ich herstellen. Während der Literatursichtung und der Arbeit am Exposé habe ich mir überlegt, dass ich, um eine Antwort auf das Problem Multipler Erfüllungsorte zu finden, mir anschauen möchte, wie ähnlich gelagerte Fälle innerhalb der Verordnung gelöst werden. Eine Überlegung dabei war auch, dass ich mich so von anderen, bereits bestehenden Arbeiten in diesem Problemfeld abgrenzen würde. Während ich diese anderen Fälle und die zugehörigen Gerichtsstände analysiert habe, habe ich gemerkt, dass es im Grunde darauf hinausläuft, wie man das Prinzip der Gerichtsstandskonzentration versteht und welchen Stellenwert man ihm einräumt. Meine ursprüngliche Fragestellung ist jetzt der Aufhänger, um mich mit dieser Frage auseinanderzusetzen.


Hier geht es weiter zur nächsten Frage: Hast Du ein Exposé geschrieben? Wenn ja, was hat es Dir gebracht?